.Im Januar 2005 wurde das
Hundegesetz Schleswig-Holstein
veröffentlicht. In Amtsdeutsch heißt das Gesetz: Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren - Gefahrhundegesetz - GefHG.
Besitzer gefährlicher Hunde müssen eine
Hundehaftpflichtversicherung
abschließen. Die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung muss mindestens 500.000 EUR bei Personenschäden und 250.000 EUR bei Sachschäden betragen.
Halter von Gefahrhunden ( Pittbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen, sowie bereits aufgefallene Hunde egal welcher Rasse) benötigen eine Erlaubnis. Eine Sachkundebescheinigung (Hundeführerschein) kann von den Behörden verlangt werden.
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