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Seit August 2000 (
Kampfhundeverordnung
) ist eine Hundehaftpflicht für Halter der folgenden Rassen verbindlich vorgeschrieben: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier.
Die Eigenschaft als Kampfhund gilt zudem bei weiteren neun Rassen (Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu), wenn sich Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefä¤hrlichkeit gegenüber Menschen und Tieren ergeben haben.
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