Das
Hundegesetz
in Berlin verpflichtet alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies wurde bereits im Jahre 2004 beschlossen.
Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Berlin eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens 1 Mio EUR betragen
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