Seit dem 1. März 2009 gilt das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt.
Alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und alle als gefährlich eingestuften Hunde müssen mit einem Transponder (elektronischer Minichip) gekennzeichnet werden.
Alle Hundehalter müssen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Als gefährlich gelten in Sachsen-Anhalt Hunde folgender Rassen:
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Hunde der genannten Rassen müssen einen Wesenstest absolvieren. Die Halter benötigen einen Sachkundenachweis - eine theoretische und praktische Prüfung muss bestanden werden.
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