Besitzer von gefährlichen Hunden und/oder gefährlichen Hunderassen (lt. Gesetz sind dies: Pittbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen) benötigen einen “Hundeführerschein” (Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit). Das Halten von gefährlichen Tieren ist erlaubnispflichtig.
I
n Thüringen ist die Hundeversicherung für alle Hundehalter eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Eine
Hundeversicherung
kann man bereits für unter 40 EUR Jahresbeitrag abschließen.
Sie sollten
Mietsachschäden in der Hundehaftpflichtversicherung
mitversichert werden, wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind.
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