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Gem. dem
Hamburger Hundegesetz
müssen alle Hundehalter für jeden Hund eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen,
Pflicht ist es ebenfalls, den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, weiterhin müssen Hunde in Hamburg beim dortigen Hunderegister angemeldet werden.
Die Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung muss 1 Million Euro sein. Die Selbstbeteiligung darf maximal 500 Euro betragen
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