Als Kampfhunde werden gemeinhin Hunde bezeichnet, die in Rasselisten von Hundeverordnungen und Hundegesetzen der Bundesländer als gefährlich eingestuft werden.
Diese pauschale Einstufung ist heftig umstritten.
Neuere Gesetzesentwürfe verzichten auf die pauschale Verurteilung von Hunderassen
Einige Versicherungsgesellschaft - z.B.. Haftpflichtkasse Darmstadt - verzichten ebenfalls auf eine spezielle Kampfhundehaftpflicht. Hier werden alle Hunde gleich behandelt.
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