.
Im Saarland gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter. Jedoch ist eine Hundehaftpflicht gem. der
Polizeiverordnung vom Juli 2000
für alle gefährlichen Hunde vorgeschrieben. Als gefährlich gelten Hunde, die sich bisher schon als bissig und aggressiv erwiesen haben. Im Zweifel entscheidet die örtliche Behörde.
Das Halten von Hunden der Rassen
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie American Pit Bull Terrier bedürfen einer besonderen Erlaubnis.
|