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Das Niedersächsisches
Gesetz über das Halten von Hunden
bestimmt , dass alle Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen müssen.
Neben der Hundehaftpflichtversicherung, sind die Einführung eines Sachkundenachweises und die Kennzeichnungspflicht (Chippen) weitere Kernpunkte des Gesetzes.
Das Gesetz wurde am 25.05.2011 vom Landtag in Hannover beschlossen.
Die Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung muss bei Personenschäden mindestens zu 500.000 Euro und bei Sachschäden mit mindestens zu 250.000 Euro betragen
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