Kfz Versicherungen orientieren sich am Kalenderjahr. Üblicherweise beginnt daher eine KFZ Versicherung am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines Jahres. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn keine Kündigung ausgesprochen wird.
Eine
ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung
kann jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende erfolgen. Der Stichtag ist also der 30. November, spätestens an diesem Tag muss die Kündigung der Gesellschaft vorliegen.
Man kann jedoch auch aus aus anderen
außerordentlichen Gründen
seine Versicherung kündigen:
- Kündigung wegen Fahrzeugwechsel
- Kündigung nach einem Schaden
- Kündigung wegen Beitragsanpassung
Da Beitragsanpassungen meist Ende Dezember oder Anfang Januar erfolgen, kann daher die Autoversicherung auch nach dem 30. November noch innerhalb eines Monats gekündigt werden.
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