Eine
private Berufsunfähigkeitsversicherung
schließt die gesetzlichen Lücken und leistet im Falle der Berufsunfähigkeit, egal, ob sie Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist.
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung
ist wohl die wichtigste Versicherung f
ür Angestellte
,
Selbständige und Freiberufler
. denn seit dem 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt:
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Volle Erwerbsminderungsrente (maximal ca. 34% vom Bruttogehalt), wenn der Versicherte weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann
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Halbe Erwerbsminderungsrente für Arbeitnehmer die zwischen 3 und unter 6 Stunden erwerbstätig sein können
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Keine Erwerbesminderungsrente erhalten Versicherte, die noch mindestens 6 Stunden arbeiten können
Der bisherige Status und die Berufsausbildung hat keine Bedeutung mehr. Lediglich die medizinische Möglichkeit, jede nur denkbare Tätigkeit ausüben zu können, ist der Maßstab. Ob es entsprechende freie Stellen auf dem Arbeitsmarkt gibt, ist unerheblich.
Lediglich Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren worden sind, erhalten auch dann eine halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie in Ihren bisherigen oder vergleichbaren Beruf keine 6 Stunden täglich mehr arbeiten können.
Die Problematik betrifft Freiberufler und Selbständige
noch härter. Hier ist es oft so, dass keine - oder aus früheren Angestelltentätigkeiten nur sehr geringe - Ansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber geltend gemacht werden können.
Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55. Knapp zehn Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle sind jedoch jünger als 40 Jahre. Anders als oft vermutet sind nicht Unfälle, sondern Erkrankungen die weitaus wichtigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft. Auch bei den jüngeren Betroffenen.
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