Bei einem
Fahrzeugwechsel
kann auch die Versicherung gewechselt werden. Normalerweise ist ein
Wechsel der KFZ Versicherung
nur zum Ablauf (Ende des Jahres) möglich, eine Ausnahme besteht, wenn ein neues Auto gekauft wird.
Mit der Abmeldung des altes KFZ erlischt die bestehende Versicherung, so dass für das neue Fahrzeug auch eine neue - möglichst natürliche eine billigere KFZ Versicherung - abgeschlossen werden kann.
Die SFK
Schadensfreiheitsklasse
wird übertragen ( bei gleicher Fahrzeuggruppe). Eine Übertragung von PKW auf LKW über 3,5 t ist zum Beispiel nicht möglich, von Lkw (hohe Fahrzeuggruppe) auf Pkw (niedrige Fahrzeuggruppe) geht jedoch.
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