Üblichweise sind in einer
Hausratversicherung
oder
Wohngebäudeversicherung
u.a. die Elementarschäden durch Sturm und Hagel versichert. Weitere Elementarschäden können mitversichert werden, der Versicherer leistet dann z.B. Entschädigung bei Zerstörung oder Beschädigung durch
:
Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten".