Für Ambulante Pflegedienste- / selbstständige Altenpfleger / selbstständige Krankenschwestern / Krankenpflegern gilt
(Auszug aus den Versicherungsbedingungen
)
Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages, auch ohne besondere Anzeige, die gesetzliche Haftpflicht aus den nachfolgend genannten spezifischen Risiken, aus den Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der ambulanten Krankenpflege / ambulanten Reha-Einrichtung ergeben.
Mitversichert sind:
3.1 Fachpflegerische Tätigkeiten u.a. aus:
a)
Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung. Vorraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer/die Mitarbeiter aufgrund ihrer Ausbildung dazu befugt ist/sind;
b)
Verbände und Wundversorgungen
c)
Blutdruckmessungen
d)
Blutzuckermessungen
e)
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
f)
Kompressionsverbände
g)
Packungen und Heilbäder, Heilmassagen, Atemtherapie sowie Hydro- und Elektrotherapie und andere Heilmethoden – auch ohne ärztliche Verordnung – wenn sie aus sportlichen Gründen, zur Körperpflege oder als vorbeugende kreislaufregulierende Maßnahme verabfolgt werden;
h)
Verabfolgung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten;
i)
Heil-, Kranken- und Sport-Gymnastik bzw. Gymnastik;
j)
Ansprüche aus Schäden durch Heilbehandlung bei Massagen sowie Bestrahlungen und Lichtbädern, wenn diese verabreicht werden
-
an gesunden Personen aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege
-
auf ärztliche Anordnung;
k)
Salben, Tropfen und Spülungen
l)
Legen und Wechseln eines Blasendauerkatheters
m)
Darmspülungen und Einläufe
n)
Medikamente richten – verabreichen – überwachen.
3.2 Spezielle fachpflegerische Tätigkeiten
a)
Versorgung von Patienten mit Port/ Parenterale Ernährung
b)
Versorgung von Patienten mit Ernährungssonden
c)
Versorgung von Patienten mit Subcutan-Pumpen
d)
Versorgung von Patienten mit spezieller Schmerztherapie
3.3 Grundpflege
a)
Pflegeberatung/Erstgespräche/Durchführung von Seminaren sowie Lehrgängen
b)
Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege
c)
Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden
d)
Hilfe bei der Mobilisation/Geh- und Bewegungsübungen
e)
Spezielle Lagerungen
f)
Anleitung von Angehörigen in verschiedene pflegerische Maßnahmen
g)
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI
h)
Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI
An jedem derartigen Schaden beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit 10 %, mindestens 50 EUR, höchstens 250 EUR.
3.4 Weitere Leistungen
a)
Erste-Hilfe-Leistung;
b)
aus Besitz, Betrieb und Benutzung medizinischer Apparate, die in der Heilkunde anerkannt sind (siehe aber Ziff. 7.12 AHB);
c)
gelegentliche Abgabe von Speisen und Getränken (keine Gaststätten);
d)
aus Besichtigungen und Begehungen der ambulanten Pflege- / Reha-Einrichtungen durch fremde Personen oder Personengruppen
e)
ehrenamtlicher Hausbesuchsdienst
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